Urteil: Falkner hat Lizenz zum Tauben-Töten
Ein hessischer Falkner hat sich nun endgültig das Recht erstritten, Tauben im Auftrag gewerblich töten zu dürfen, sofern sie zur Plage geworden sind. Damit ist ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel aus September letzten Jahres nun rechtskräftig, sagte Falkner Berthold Geis aus dem mittelhessischen Villmar.
Von der Pressestelle in Leipzig hieß es, dass das Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof eingestellt worden sei. Die vom Landkreis Limburg-Weilburg eingelegten Rechtsmittel wurden aus nicht näher genannten Gründen zurückgezogen.
Seit Jahren gab es den viel beachteten Rechtsstreit zwischen Falkner und Landkreis. Letzterer verbot dem Falkner das gewerbsmäßige Töten von Tauben. Der Mann war dazu von einem großen Autohersteller aus Rüsselsheim beauftragt worden. Dieser klagte über eine Taubenplage auf seinem Werksgelände.
Dennoch ist Falkner Geis mit dieser Entscheidung noch nicht ganz am Ziel angekommen. Derzeit wartet er noch auf einen neu formulierten Bescheid des Landkreises. Dieser muss ihm laut VGH-Urteil zugestellt werden. "Der Landkreis setzt die Entscheidung des Kasseler Gerichts nicht um und zögert alles bis zum geht nicht mehr heraus", sagte Geis. Er zieht nun in Erwägung, weitere juristische Mittel gegen die Behörde einzuleiten, um sie zum Handeln zu zwingen.
Derweil erklärte die Amtstierärztin des Landkreises, Kerstin Herfen: "Unsere Juristen arbeiten intensiv an der Wortwahl des Bescheides. Das ist ein hochsensibles Thema, das ja schon zu Aufruhr geführt hat. Wir müssen alle Belange berücksichtigen." Der Falkner werden in zwei bis drei Wochen den Bescheid bekommen.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Kassel
Bundesland:
Hessen
Regierungsbezirk:
Kassel
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
166 m ü. NN
Fläche:
106,79 km²
Einwohner:
194.774
Autokennzeichen:
KS
Vorwahl:
0561
Gemeinde-
schlüssel:
06 6 11 000